Rehabilitation

Fahrten zur Reha

Anspruch auf Beförderung mit dem Taxi muss von der Krankenkasse genehmigt werden

Soweit es sich um einen Arbeitsunfall handelt, werden Fahrten zu jeglicher Vorsorge generell von der Berufsgenossenschaft übernommen. Sollte jedoch der Kostenträger die gesetzliche Krankenkasse sein, sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse solche Fahrten vorher genehmigen lassen, da ein Verordnung durch den Arzt für eine Kostenübernahme nicht ausreicht.  Soweit Ihrer Krankenkasse diese Fahrten genehmigt hat, und Sie von der Zuzahlung nicht befreit sind, übernehmen Sie lediglich den gesetzlichen Eigenanteil.

Unser Fahrpersonal ist auf Diskretion angewiesen und geht ebenfalls vertraulich mit Ihnen um.

Wir befördern Sie nicht nur aus Hamm zur Reha, sondern auch aus den umgebenden Ortschaften, wie Ahlen, Soest, Ascheberg, Drensteinfurt, Sendenhorst, Werne, Werl, Walstedde, Kamen, BergkamenDortmund, Nordkirchen, Welver, Beckum, Neubeckum, Herbern, Stockum, Unna etc.

Bekannte Therapiezentren in Hamm sind:

Soweit Sie Hilfe oder Fragen hierzu haben, scheuen Sie sich bitte nicht uns zu kontaktieren. Unser Team ist hierbei erfahren und wird Ihnen auch behilflich sein.

Zuzahlung / Eigenanteil pro Fahrt

Jeder Patient muss grundsätzlich 10 % der Beförderungskosten pro Hin- und Rückfahrt selbst tragen, mindestens aber 5,00 EURO / Fahrt höchstens 10,00 EURO / Fahrt.
Bei Serienfahrten wie z. B. Chemo-/ Strahlentherapien, ambulanten Operationen, wird die Zuzahlung von den Krankenkassen unterschiedlich behandelt. Einige Kassen, wie die AOK NordWest, verlangen für die erste und letzte Fahrt die Zuzahlung. Andere Krankenkassen verlangen für jede Hin- und Rückfahrt die Zuzahlung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkassen.

Belastungsgrenze Zuzahlung

Von der Zuzahlung wird der Patient mit einem Befreiungsausweis freigestellt, wenn keine chronische Krankheit vorliegt und 2 Prozent des   Bruttojahreseinkommens zugezahlt wurde. Soweit eine chronischer Erkrankung vorliegt, muss 1 Prozent des Bruttojahreseinkommens zugezahlt werden.
Viele Krankenkassen lassen es jedoch zu, dass am Jahresanfang der Eigenanteil bei der Krankenkasse abgeführt wird, so dass der Befreiungsausweis zu Beginn des Jahres ausgehändigt wird.