Ambulante Operation

Fahrten zur ambulanten Operation

Beförderung mit dem Taxi zahlt die gesetzliche / private Krankenkasse

Eine ambulante Operation wird durchgeführt, wenn durch die Operation das Risiko einer Nachblutung minimal ist, keine Komplikationen bei der Atmung zu erwarten sind und der Patienten nach dem Eingriff in der Lage sein wird, rasch Flüssigkeiten und Nahrung zu sich zu nehmen.

Bei Fahrten zur ambulanten Operation übernehmen die meisten Krankenkasse ohne vorherige Genehmigung Ihre Fahrkosten.

Ebenfalls betrifft dies auch die Kosten zur Vor- und Nachbehandlung dieser Operation (s. § 60 Abs. 2 Nr. 4 SGB V ). Obwohl dies gesetzlich festgelegt ist, bitten wir Sie, sich vorher durch Absprache mit der Krankenkasse abzusichern. Gerne sind wir Ihnen bei den Gesprächen mit Ihrer Krankenkasse behilflich.

Das Ziel der ambulanten Operation ist, die unnötige vollstationäre Krankenhausbehandlungen zu vermeiden. Hiermit kann eine patientengerechtere und wirtschaftlichere Versorgung sichergestellt werden. Aus diesem Grunde sind die gesetzlichen Krankenkassen bereit, die Kosten für eine Beförderung mit dem Taxi oder Mietwagen zu übernehmen. Ein Antrag bei der Krankenkasse und eine ärztliche Verordnung reicht meist hierfür aus, so dass die Genehmigung durch die Krankenkasse problemlos erteilt wird. Näheres ergibt sich ebenfalls aus der Krankentransport-Richtlinie.

Bitte erkundigen Sie sich vorher, ob eine solche Genehmigung durch Ihre Krankenkasse notwendig ist. Wir sind Ihnen hierbei ebenfalls gerne behilflich.

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz für Krankentransporte zur ambulanten Behandlung jederzeit eine vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse notwendig ist. Die ambulante Behandlung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherer bei der es um die medizinische Versorgung von Patienten in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis oder in einem Krankenhaus geht. Der Behandelte verlässt diesen Ort nach Abschluss der medizinischen Maßnahmen ohne das es zu einem stationären Aufenthalt kommt.  Sollte die Krankenkasse diese Fahrt nachträglich nicht genehmigen, wird die Rechnung direkt Ihnen zugestellt. Eine ärztliche Verordnung ohne eine Genehmigung berechtigt bei einer normalen ambulanten Behandlungen leider keinen Krankentransport, dass die jeweilige Krankenkasse begleicht.

Unser Fahrpersonal ist auf Diskretion angewiesen und geht ebenfalls vertraulich mit Ihnen um.

Soweit Sie Hilfe oder Fragen hierzu haben, scheuen Sie sich bitte nicht uns zu kontaktieren. Unser Team ist hierbei erfahren und wird Ihnen auch behilflich sein.